Sachverständigenbüro Knepper

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Leistungen

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachten soll. Sie müssen nicht den vorgeschlagenen Sachverständiger der Versicherung des Schädigers wählen.

Für Sie entstehen keine Kosten. Wir übernehmen im Rahmen einer Abtretungserklärung die Honorarabwicklung mit der Versicherung des Schädigers.

Sie tragen Schuld an einem verursachten Schaden oder der Schaden wurde durch höhere Gewalten, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Brand oder Diebstahl verursacht, dann handelt es sich um einen Kaskoschaden.

Bei Kaskoschäden werden von der Versicherung üblicherweise nur die reinen Reparaturkosten, sowie die Abschleppkosten erstattet. Weiterhin hat die Versicherung in diesem Fall ein Weisungsrecht, welches sie in der Regel auch ausübt. Dies führt dazu, dass die Versicherung selber einen Sachverständigen auswählt.

Nichtdestotrotz können Sie uns nach Rücksprache mit der Versicherung zur Schadenfeststellung beauftragen.

Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und Ihnen sind Mängel aufgefallen. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein Beweissicherungsgutachten, mit welchem Sie die Mängel eindeutig nachweisen können und somit Schadenersatz geltend machen können.

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